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Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung
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| Mehrarbeit - Allgemeines |
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Ausmaß und Lage der Teilzeitarbeit sind zu vereinbaren! |
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Grenzen der NAZ und Gesamtarbeitszeit von Vollzeit-DN gelten auch für Teilzeit-DN!
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Mehrarbeit= Arbeitsleistung, die über die vereinbarte NAZ hinausgeht, aber noch nicht Überstundenarbeit ist
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Mehrarbeitsleistung nur bei vertraglicher Grundverpflichtung! |
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| Mehrarbeitszuschlag – wann gebührt er nicht? |
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Ab 1.1.2008 gebührt pro Mehrarbeitsstunde eines Teilzeit-beschäftigten ein Zuschlag von 25% auf den Normallohn |
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Kein Zuschlag gebührt, wenn
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- Mehrarbeit innerhalb eines Kalendervierteljahres bzw. eines anderen festgelegten Zeitraums von 3 Monaten ausgeglichen wird
- (Abweichung durch KV möglich)
- bei gleitender Arbeitszeit die vereinbarte Arbeitszeit innerhalb der Gleitzeitperiode im Durchschnitt nicht überschritten wird
- Der KV Abweichendes enthält (kurzfristig wohl eher nicht)
- Bereits höherer Zuschlag für die Arbeitsleistung vorgesehen ist (keine Zuschlagskumulation)
- Mehrarbeit bereits für Vollzeit-DN zuschlagsfrei ist (sogenannte Differenzstunden: Bsp. 38,5 auf 40 Std.) |
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| Mehrarbeitszuschlag – Tipps |
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Vorsicht: der KV kann alles (Zuschlag, Dreimonatszeitraum) in beide Richtungen ändern |
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Gestaltungstipps: |
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Anpassung des Ausmaßes der vertraglichen Arbeitszeit an den tatsächlichen Arbeitsanfall, sodass Mehrarbeit gar nicht anfällt
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- Arbeitszeiten sichten und Dienstverträge anpassen |
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Schriftliche Vereinbarung, dass im vorhinein Arbeitszeit ungleichmäßig verteilt wird; diese Stunden werden dann nicht schon automatisch zu Mehrstunden; allerdings wäre Zeitausgleich im Einvernehmen zu vereinbaren(jedenfalls dort, wo Stundeneinteilung kürzer als 14 Tage davor einseitig vom DG vorgenommen wurde). |
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Bei Bedarf an Mehrarbeit: Teilzeitausmaß für die Zukunft ändern (auch befristet möglich)! Veränderungen der Arbeitszeit haben jedenfalls schriftlich zu erfolgen! |
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wenn Mehrarbeit angefallen ist, 1:1 Zeitausgleich innerhalb Kalendervierteljahr des Anfalls oder vereinbarten 3 Monatszeitraum;
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- gilt nicht bei Gleitzeit |
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Mehrstunden aus Zeit vor Schlagendwerden dieser Neuregelungen, somit vor 1.1.2008, verbrauchen oder auszahlen |
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