der Kollektivvertrag darf stets 10 Std. NAZ vorsehen
bei Gleitzeit: 10 Stunden Normalarbeitszeit/Tag möglich
- zwingende schriftliche Vereinbarung
- keine Ermächtigung durch KV notwendig
- Vorsicht! einschränkende Regelung in KV oder BV beachten
- Adaptieren von Einzelverträgen/ Betriebsvereinbarungen
Teilzeitarbeit: Gleitende Arbeitszeit als einfaches und flexibles Instrument den Mehrarbeitszuschlag nicht entstehen zu lassen
(Übertragungssalden am Ende der Gleitzeitperiode sollten nicht überschritten werden!)
Flexiblere Arbeitszeit – 4 – Tage Woche
gilt nur bei regelmäßiger Verteilung der Wochenarbeitszeit auf 4 Tage
Wegfall des Zusammenhangerfordernisses (Mo, Di, Do, Fr)
10 Std. NAZ/Tag ohne KV - Ermächtigung
- Vorsicht: einschränkende Regelung im KV ist zu beachten
Formerfordernis Schriftlichkeit
- Betriebvereinbarung (Betrieb mit BR)
- Einzelvereinbarung (Betrieb ohne BR)
- Maximal 12 Stunden pro Tag / 50 Stunden pro Woche
- Zulassung durch BV
- Wo kein Betriebsrat: Schriftliche Einzelvereinbarung im Einzelfall notwendig sowie arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsfeststellung
- Recht zur Ablehnung solcher Überstunden durch den AN
Überstunden an Nichtarbeitstagen:
- zulässig bis zu den normalen Grenzen (10 Std. tgl. und 50 Std. wöchentlich) - Regelmäßigkeit der 4-Tage-Woche darf nicht verloren gehen!
Arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit
Arbeitsmediziner (zB Betriebsarzt) stellt die Unbedenklichkeit für die jeweilige Tätigkeit fest
Binnen 5 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses kann Betriebsrat bzw. Mehrheit der betroffenen AN weiteren, einvernehmlich bestellten Arbeitsmediziner verlangen
In dem Fall ist Unbedenklichkeit nur gegeben, wenn von beiden Arbeitsmedizinern bestätigt
Flexiblere Arbeitszeit – Feiertagsregelung
Bis zu 10 Std. NAZ beim Einarbeiten von Feiertagen
- keine KV – Ermächtigung erforderlich
- Formerfordernis: Schriftlichkeit von EV oder BV
Einarbeitungszeiträume generell bis 13 Wochen
(d.h. 50 Stunden wöchentliche und 10 Stunden tägliche NAZ möglich)
Einarbeitungszeiträume länger als 13 Wochen durch KV möglich; wobei KV die tägliche Normalarbeitszeit festsetzt (9 oder 10 Stunden NAZ)
Flexiblere Arbeitszeit – Schichtarbeit
KV kann bei Schichtarbeit 12 Stunden NAZ vorsehen; wenn eine arbeitsmedizinische Unbedenklichkeits-bescheinigung vorliegt
Auch bei teilkontinuierlichem Werktagsschichtbetrieb – kann die Wochenendruhe am Samstag um 24.00 Uhr beginnen
Die 36 Stunden Wochenendruhe bleibt dadurch unberührt
Zusammenfassung : flexiblere Arbeitszeiten
Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden mit KV
Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden bei Einarbeiten iVm Feiertagen