Flexiblere Arbeitszeitgestaltung
 
Flexiblere Arbeitszeit – tgl. NAZ 10 Stunden
  Punkt
der Kollektivvertrag darf stets 10 Std. NAZ vorsehen
  Punkt bei Gleitzeit: 10 Stunden Normalarbeitszeit/Tag möglich
 

 

- zwingende schriftliche Vereinbarung
- keine Ermächtigung durch KV notwendig
- Vorsicht! einschränkende Regelung in KV oder BV beachten
- Adaptieren von Einzelverträgen/ Betriebsvereinbarungen

  Punkt Teilzeitarbeit: Gleitende Arbeitszeit als einfaches und flexibles Instrument den Mehrarbeitszuschlag nicht entstehen zu lassen
(Übertragungssalden am Ende der Gleitzeitperiode sollten nicht überschritten werden!)
     
Flexiblere Arbeitszeit – 4 – Tage Woche
  Punkt gilt nur bei regelmäßiger Verteilung der Wochenarbeitszeit auf 4 Tage
  Punkt Wegfall des Zusammenhangerfordernisses (Mo, Di, Do, Fr)
  Punkt 10 Std. NAZ/Tag ohne KV - Ermächtigung
   

- Vorsicht: einschränkende Regelung im KV ist zu beachten

  Punkt Formerfordernis Schriftlichkeit
    - Betriebvereinbarung (Betrieb mit BR)
- Einzelvereinbarung (Betrieb ohne BR)
   

- arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsbescheinigung

  Punkt Keine 4 – Tagewoche im Bau (BUAG)
  Punkt Überstunden an Arbeitstagen der 4-Tage-Woche:
   

- Maximal 12 Stunden pro Tag / 50 Stunden pro Woche
- Zulassung durch BV
- Wo kein Betriebsrat: Schriftliche Einzelvereinbarung im Einzelfall notwendig sowie arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsfeststellung
- Recht zur Ablehnung solcher Überstunden durch den AN

  Punkt Überstunden an Nichtarbeitstagen:
   

- zulässig bis zu den normalen Grenzen (10 Std. tgl. und 50 Std. wöchentlich)
- Regelmäßigkeit der 4-Tage-Woche darf nicht verloren gehen!

Arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit
  Punkt Arbeitsmediziner (zB Betriebsarzt) stellt die Unbedenklichkeit für die jeweilige Tätigkeit fest
  Punkt Binnen 5 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses kann Betriebsrat bzw. Mehrheit der betroffenen AN weiteren, einvernehmlich bestellten Arbeitsmediziner verlangen
  Punkt In dem Fall ist Unbedenklichkeit nur gegeben, wenn von beiden Arbeitsmedizinern bestätigt
     
Flexiblere Arbeitszeit – Feiertagsregelung
  Punkt

Bis zu 10 Std. NAZ beim Einarbeiten von Feiertagen

   

- keine KV – Ermächtigung erforderlich
- Formerfordernis: Schriftlichkeit von EV oder BV

  Punkt

Einarbeitungszeiträume generell bis 13 Wochen
(d.h. 50 Stunden wöchentliche und 10 Stunden tägliche NAZ möglich)

  Punkt Einarbeitungszeiträume länger als 13 Wochen durch KV möglich; wobei KV die tägliche Normalarbeitszeit festsetzt (9 oder 10 Stunden NAZ)
     
Flexiblere Arbeitszeit – Schichtarbeit
  Punkt

KV kann bei Schichtarbeit 12 Stunden NAZ vorsehen; wenn eine arbeitsmedizinische Unbedenklichkeits-bescheinigung vorliegt

  Punkt

Auch bei teilkontinuierlichem Werktagsschichtbetrieb – kann die Wochenendruhe am Samstag um 24.00 Uhr beginnen

  Punkt Die 36 Stunden Wochenendruhe bleibt dadurch unberührt
     
Zusammenfassung : flexiblere Arbeitszeiten
  Punkt Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden mit KV
  Punkt Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden bei Einarbeiten iVm Feiertagen
  Punkt Viertagewoche – 10 Stunden Normalarbeitszeit, 12 Stunden Höchstarbeitszeit
  Punkt Tägliche Normalarbeitszeit 12 Stunden bei Schichtarbeit mit KV
    Rahmenöffnung für Sonderüberstunden
     

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Wirtschaftskammer Kärnten