BMSVG – Abfertigung Neu für Unternehmer
 
  Punkt

Einführung der Abfertigung Neu durch verpflichtenden Beitragssatz von 1,53% auf Basis der KV-Beitragsgrundlage; SVA hebt Beiträge ein

  Punkt Für den Betrieb bereits vorhandene MV-Kasse gilt
  Punkt Wenn noch keine Kasse vorhanden: MVK ist auszuwählen
  Punkt Auszahlungsanspruch: nach 3 Einzahlungsjahren bzw. nach 2 Jahren Ruhen der Gewerbeausübung bzw. Beendigung der betriebliche Tätigkeit, spätestens bei Pensionsantritt
  Punkt Beiträge gelten steuerlich als Betriebsausgabe, Veranlagung ist steuerfrei, Einmalauszahlung mit 6% steuerbegünstigt, Rentenzahlung steuerfrei
       
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Wirtschaftskammer Kärnten