Einführung der Abfertigung Neu durch verpflichtenden Beitragssatz von 1,53% auf Basis der KV-Beitragsgrundlage; SVA hebt Beiträge ein
Für den Betrieb bereits vorhandene MV-Kasse gilt
Wenn noch keine Kasse vorhanden: MVK ist auszuwählen
Auszahlungsanspruch: nach 3 Einzahlungsjahren bzw. nach 2 Jahren Ruhen der Gewerbeausübung bzw. Beendigung der betriebliche Tätigkeit, spätestens bei Pensionsantritt
Beiträge gelten steuerlich als Betriebsausgabe, Veranlagung ist steuerfrei, Einmalauszahlung mit 6% steuerbegünstigt, Rentenzahlung steuerfrei