Arbeitszeitaufzeichnungen /Strengere Verwaltungsstrafen
 
Maßnahmen gegen Verletzungen von Arbeitszeit und Arbeitsruhe
  Punkt Strafrahmen bei leichten Verstößen: € 20 - 436,--
    z.B. Verletzung von Melde – u. Auskunftspflichten
  Punkt bei schweren Verstößen: € 72 – 1.815,--
    z.B. Ruhepausen missachtet; HöchstAZ überschritten
  Punkt für best. Wiederholungsfälle € 218 - 3600,-- je Delikt und AN
  Punkt bei fehlender Arbeitszeitaufzeichnung
    - wenn unmöglich oder unzumutbar tats. geleistete AZ festzustellen, kein Verfall der Arbeitnehmeransprüche
      - es gilt 3 jährige Verjährungsfrist!
- KV Verfallsfristen gelten nicht!
    - Der Strafrahmen gilt für Verstoß je Arbeitnehmer
     
Was sollte beachtet werden?
  Punkt BV, Dienstverträge, Arbeitszeiteinteilung, Arbeitszeitaufzeichnungen überprüfen und bei Bedarf anpassen

  Punkt KV-Änderungen verfolgen
  Punkt BR, Belegschaft bei Änderungen einbinden
  Punkt Informationen, Mustervereinbarungen unter www.wko.at/arbeitszeit
     

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Wirtschaftskammer Kärnten