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Arbeitszeitaufzeichnungen /Strengere Verwaltungsstrafen
Maßnahmen gegen Verletzungen von Arbeitszeit und Arbeitsruhe
Strafrahmen bei
leichten
Verstößen: € 20 - 436,--
z.B. Verletzung von Melde – u. Auskunftspflichten
bei
schweren
Verstößen: € 72 – 1.815,--
z.B. Ruhepausen missachtet; HöchstAZ überschritten
für best.
Wiederholungsfälle
€ 218 - 3600,-- je Delikt und AN
bei
fehlender Arbeitszeitaufzeichnung
- wenn unmöglich oder unzumutbar tats. geleistete AZ festzustellen, kein Verfall der Arbeitnehmeransprüche
- es gilt 3 jährige Verjährungsfrist!
- KV Verfallsfristen gelten nicht!
- Der Strafrahmen gilt für Verstoß je
Arbeitnehmer
Was sollte beachtet werden?
BV, Dienstverträge, Arbeitszeiteinteilung, Arbeitszeitaufzeichnungen überprüfen und bei Bedarf anpassen
KV-Änderungen verfolgen
BR, Belegschaft bei Änderungen einbinden
Informationen, Mustervereinbarungen unter
www.wko.at/arbeitszeit
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