Erforderliche Unterlagen für IPPC Anlagen
Der Antrag auf Genehmigung einer IPPC-Anlage hat, ergänzend zu den auch im Regelverfahren erforderlichen Unterlagen, gemäß § 353a Abs.1 in der Fassung der GewO-Novelle 2005 folgende weitere Angaben zu enthalten:
- die in der Betriebsanlage verwendeten oder erzeugten Stoffe und Energie
- eine Beschreibung des Zustands des Betriebsanlagengeländes
- die Quellen der Emissionen aus der Betriebsanlage
- Art und Menge der vorhersehbaren Emissionen aus der Betriebsanlage in jedes Umweltmedium
- die zu erwartenden erheblichen Auswirkungen der Emissionen auf die Umwelt
- Maßnahmen zur Überwachung der Emissionen
- Maßnahmen zur Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, Verminderung der Emissionen
- sonstige Maßnahmen zur Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 77a (Vorsorgemaßnahmen gegen Umweltverschmutzungen, zur Verhinderung von Unfällen und zur Schadensbegrenzung sowie Maßnahmen im Zuge der Auflassung einer Betriebsanlage)
- die wichtigsten vom Antragsteller gegebenenfalls geprüften Alternativen in einer Übersicht
Eine allgemein verständliche Zusammenfassung der vorstehenden sowie der gemäß § 353 Z 1 lit. a (Betriebsbeschreibung incl. Verzeichnis der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen) und lit. c (Abfallwirtschaftskonzept) erforderlichen Angaben
Hinweis:
Sind wasserrechtliche Vorschriften mitanzuwenden, so hat der Genehmigungswerber schon vor dem Genehmigungsantrag dem wasserwirtschaftlichen Planungsorgan die Grundzüge des Projekts anzuzeigen.
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