Anzahl der Kehrungen ist in der KGFPO geregelt


Die Kehranzahl von Abgasanlagen hängt weitgehend vom Brennstoff, dem Verwendungszweck, dem Baujahr und der Art der Feuerstätte ab.

Viermal jährlich

für Feuerstätten (egal ob Einzel oder zentrale Feuerstätten) die mit festen Brennstoffen als Hauptheizung verwendet werden
(bei ZH nur jene mit älterem Baujahr als 2010).

Dreimal jährlich

bei zentralen Feuerstätten mit einem Baujahr 2010 und jünger, welche mit festen Brennstoffen betrieben werden.


Zweimal jährlich

wenn Feuerstätten entweder für Heizöl Extra Leicht mit einem Baujahr älter als 2010, oder für Pellets mit einer Nennleistung unter 30 KW, oder Zweitheizungen für feste Brennstoffe angeschlossen sind.


Einmal jährlich

wenn Feuerstätten für Gas oder für Heizöl Extra Leicht mit einem Baujahr jünger als 2010 angeschlossen sind.

Eine zusätzliche Kehrung ist bei gewerblich genutzten Anlagen und bei Festbrennstofffeuerstätten,
die dem Kochen und der Warmwasserbereitung dienen, sowie vom 1.6. bis 14.9. benutzt werden, vorzunehmen.

Weitere Informationen zur Anzahl der Kehrungen finden Sie in der Rubrik "Gesetze" unter K-GFPO.